GEWÄHRLEISTUNG
WAS BEDEUTET GEWÄHRLEISTUNG UND WAS IST IN DER KARSAN GEWÄHRLEISTUNG INBEGRIFFEN?
Das Fahrzeug unter der Karsan Gewährleistung bietet eine Garantie gegen Herstellungsfehler für 2 Jahre/200.000 Km ab dem Tag der Übergabe des Fahrzeuges an den Endverbraucher durch KARSAN. Die Gewährleistungsbedingungen gelten in allen Fällen, ausgenommen bei falscher Handhabung und Schäden, die durch schlechte Straßenverhältnisse entstehen. Außerdem setzt die Gewährleistung voraus, dass alle periodischen Wartungen und Reparaturen, die in der Gebrauchsanweisung des Fahrzeuges angegeben sind, durchgeführt werden. Falls der Termin für die periodische Wartung nicht eingehalten wird, gilt das angegebene Mindestintervall, das in der Gebrauchsanweisung angegeben ist.
Die Fahrzeuggarantie schließt die Rostschutz- und Lack-Garantie ein. Die Lackgarantie gilt für 2 Jahre ab der Übergabe des Fahrzeuges für Lackfehler, die auf den Hersteller der Fahrzeugkarosserie zurückzuführen sind. Mit der Korrosionsgarantie ist Ihr Fahrzeug für 2 Jahre gegen Korrosion geschützt.
GARANTIEBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNG
Um von Ihrer Garantie Gebrauch zu machen, müssen Sie die periodische Wartung zum angegebenen Termin und dem angegebenen Kilometerstand durchführen lassen. Falls bei den Wartungsarbeiten oder Reparaturarbeiten, die nicht von einer von Karsan autorisierten Werkstatt durchgeführt werden Fehler auftreten, die vor allem auf der Inkompetenz oder fehlerhaften Ausführung der Wartungsarbeiten beruhen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Schäden von der Fahrzeuggarantie ausgeschlossen sein können.
Alle Gebrauchsstoffe und Verschleißteile (Kraftstoff, Öl, Filter, Scheibenwischerarme an der Windschutzscheibe, etc.), die in der Gebrauchsanweisung spezifiziert sind, sowie Motorschäden, Defekte am Injektor und dem Kraftstoffsystem, die auf fehlerhafter Handhabung oder der Nutzung von verunreinigtem Kraftstoff beruhen und Störungen, die durch die fehlerhafte Nutzung oder den Einsatz von kontaminiertem Öl, Frostschutzmittel, Hydrauliköl, etc. entstehen, als auch Verschleißteile, deren Lebensspanne begrenzt ist (Kupplungsscheibe Hecklager „Bodenmitte“, vordere und hintere Naben und Lager, Glühbirnen, Beleuchtung und Blinker-Scheiben, Federbuchsen und andere Gummihalterungen) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Fahrzeugteile wie Reifen, Kupplungsdruckmechanismen und Platten, Stoßdämpfer, Bremsbeläge und Scheiben, Gurte, Spurstangen- Zugstangen, Silentblock, Kugel- und Kugellager, etc. sind Verschleißteile, deren Lebensspanne auch bei normalem Gebrauch begrenzt ist. Während der periodischen Wartung ist es vorgesehen, dass diese Fahrzeugteile bei Verschleißerscheinungen mit neuen ersetzt oder repariert werden. Fahrzeugteile, die bei diesen Wartungen innerhalb der angegebenen Zeit nicht erneuert werden, befinden sich außerhalb der Gewährleistung. Die am häufigsten beobachteten Gründe für Defekte am Motor oder am Turbo resultieren aus dem Einsatz von Dieselkraftstoff (Kraftstoff) von geringer Qualität oder dem Einsatz von Motorölen, die nicht den Standards entsprechen, sowie kontaminierten/blockierten Luft- oder Ölfiltern und dem Einbau von Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller genehmigt wurden.